


Ein Urteil des Landesgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998 besagt, dass der Inhaber einer Internetpräsenz , welcher auf seinen Seiten Verweise (Links) auf auswärtige Internetseiten anbringt, die Inhalte dieser "verlinkten" Seiten unter Umständen mit zu verantworten hat, sofern sie gegen Gesetze verstoßen oder, die rechte Dritter verletzen. Die Mitverantwortung kann nur umgangen werden, indem der Verantwortliche der verweisenden Seite sich von eventuellen illegalen Inhalten jener Seiten, auf die verwiesen wird, ausdrücklich distanziert.
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Deichlamm